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   BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18   

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https://dejure.org/2019,11815
BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18 (https://dejure.org/2019,11815)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18 (https://dejure.org/2019,11815)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2019 - 1 BvR 2314/18 (https://dejure.org/2019,11815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 Halbs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig - Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs geboten - Verletzung der Informationsfreiheit nicht hinreichend substantiiert

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig - Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs geboten - Verletzung der Informationsfreiheit nicht hinreichend substantiiert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Rechtswegerschöpfung und Beschwerdebefugnis (hier: Löschung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerprofilen als Nutzer des Netzwerks Facebook)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete Verfassungsbeschwerde unzulässig - Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs geboten - Verletzung der Informationsfreiheit nicht hinreichend substantiiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 1125
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
    Die Vorschriften führen so mittels Einschaltung der Netzwerkanbieter unmittelbar und gegenwärtig zu einem Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit der Beschwerdeführer (vgl. BVerfGE 130, 151 m.w.N.).

    Dabei handelt es sich auch nicht um einen Fall, in dem die Betroffenen keine Kenntnis von den Vollzugsakten erlangen und deshalb von dem Erfordernis der Unmittelbarkeit abgesehen werden könnte (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 141, 220 ).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
    Dabei handelt es sich auch nicht um einen Fall, in dem die Betroffenen keine Kenntnis von den Vollzugsakten erlangen und deshalb von dem Erfordernis der Unmittelbarkeit abgesehen werden könnte (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 141, 220 ).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
    Wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 115, 118 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
    Die von den Beschwerdeführern gegen den Vizepräsidenten Prof. Dr. Harbarth und die Richterin Prof. Dr. Baer gerichteten Ablehnungsgesuche bedürfen keiner Entscheidung, denn beide sind nicht Mitglieder der hier zur Entscheidung über die Annahme der Verfassungsbeschwerde berufenen Kammer (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
    Die von den Beschwerdeführern gegen den Vizepräsidenten Prof. Dr. Harbarth und die Richterin Prof. Dr. Baer gerichteten Ablehnungsgesuche bedürfen keiner Entscheidung, denn beide sind nicht Mitglieder der hier zur Entscheidung über die Annahme der Verfassungsbeschwerde berufenen Kammer (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

    Die Durchsetzung dieser Verpflichtung muss sich die Beklagte gegenüber den Nutzern in ihren Nutzungsbedingungen ausbedingen dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.04.2019, 1 BvR 2314/18, NVwZ 2019, 112).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 30/19

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 23 Abs. 3 KiBiz

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn die angegriffene Vorschrift kraft Gesetzes eine zeitlich und inhaltlich genau bestimmte Verpflichtung begründet, die bereits bei Erlass des Gesetzes spürbare Rechtsfolgen mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370 = juris, Rn. 64, m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 2019 - 1 BvR 2314/18 -, juris, Rn. 6, vom 8. Oktober 2018 - 1 BvR 1658/18 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 183/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG

    Auch die Erforderlichkeit von Vollziehungsakten privater Dritter kann der Unmittelbarkeit entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 BvR 2314/18 -, juris Rn. 6 - 7).

    Auch die Erforderlichkeit von Vollziehungsakten privater Dritter kann der Unmittelbarkeit entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 BvR 2314/18 -, juris Rn. 6 - 7; vgl. Grünewald, in Beck-Online Kommentar, 2019, BVerfGG § 90 Rn. 100).

  • LG Mannheim, 24.06.2020 - 14 O 140/19

    Kündigung durch Facebook wegen Unterstützung von Hassorganisation

    Jedenfalls solche Äußerungen muss sie vom Nutzungsrecht ausnehmen dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.04.2019, 1 BvR 2314/18, NVwZ 2019, 1125, 1126 Rn. 5 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2020 - 11 N 16.19

    Freischaltung eines Beitrags in einem sozialen Netzwerk; Löschung eines Beitrags;

    Dabei kann die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des NetzDG bei der Überprüfung der einzelnen Vollzugsakte inzident überprüft werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. April 2019 - 1 BvR 2314/18 -, juris Rn. 6 f.).
  • VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 184/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG

    Auch die Erforderlichkeit von Vollziehungsakten privater Dritter kann der Unmittelbarkeit entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 BvR 2314/18 -, juris Rn. 6 - 7; vgl. Grünewald, in Beck-Online Kommentar, 2019, BVerfGG § 90 Rn. 100).
  • OVG Berlin-Branenburg, 11.08.2020 - 11 N 16.19
    Dabei kann die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des NetzDG bei der Überprüfung der einzelnen Vollzugsakte inzident überprüft werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. April 2019 - 1 BvR 2314/18 -, juris Rn. 6 f.).
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